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kein normales Lohnbrennen

Bild 1 kein normales Lohnbrennen
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Wir bieten ein nicht ganz normales Lohnbrennen. 

Lohnbrennen wird häufig von Abfindungsbrennereien angeboten. Hierzu muss man als Stoffbesitzer geführt werden, die Maische muss ca. 7 Tage vorher angemeldet werden, die Maische wird versteuert, nicht der Ertrag. Ein zuzuckern bei etwas unwilligen Maischen, zum Beispiel Quitte ist nicht möglich und und und.. 

Vorteil einer Verschlussanlage

Wir haben eine moderne und dennoch traditionelle Brennanlage der Firma Kothe. Befeuert wird mit Holz, die Anlage fast 250Liter Maische und der Alkohol wird über eine Zähluhr erfasst. Der Vorteil einer Verschlussbrennerei für Sie ist, versteuert wird nur das was Sie verwenden, also nur der Mittellauf. Sie sind in der Erstellung der Maische frei, mit oder ohne Zucker, Turbohefe oder langsames vergären. Sie benötigen keine Anmeldung bei der Steuer, da die Steuer über uns bezahlt werden muss, wenig Papierkram für Sie. 

Das Brennen muss nicht angemeldet werden, daher recht freie Zeiteinteilung und weniger Bürokratie.  

Brennen können wir ab ca.180Liter Maische - Brennblase 250Liter - 

Wir freuen uns auf Sie 

 

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